Allgemeines
Die Junghirsch Online GmbH erbringt ihre Leistungen und Services ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle Rechts- und Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Die in dem angeführte Formulierung “Website/Webseite” gilt stellvertretend für alle Formen von Online-Lösungen. Diese beinhaltet klassische Webseiten, Onlineshops, Konfiguratoren, Mitgliederpanels, B2B-Lösungen, Schnittstellen, Auktionsplattformen und alle weiteren Arten von Online-Lösungen.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Den AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur Junghirsch bedarf es nicht.
Alle Angebote der Agentur Junghirsch sind freibleibend und unverbindlich.
Onlinemarketing
Der Auftraggeber akzeptiert und nimmt zur Kenntnis, dass Leistungen in den Bereichen Social-Media-Marketing o. ä. seitens des Auftragnehmers teilweise oder gänzlich im Bedarfsfall unter Zuhilfenahme Dritter erbracht werden können.
Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf Vorgaben der Drittanbieter und deren Auswirkungen auf bestehende vertragliche Vereinbarungen. Werden durch Veränderungen der Vorgaben von Drittanbietern von Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte Maßnahmen unwirksam oder deren Durchführung unmöglich, trägt der Auftragnehmer die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen sowie die weiteren Folgenkosten.
Im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit wird der Auftraggeber Daten und Informationen unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) des Kunden an Dritte übermitteln, soweit dies zu Erreichung des Vertragszwecks geboten ist. Hierzu erklärt der Kunde bereits jetzt seine Zustimmung.
Der Auftraggeber akzeptiert, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Der Auftragnehmer arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Drittanbieter, auf die er keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zugrunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social-Media-Kanälen“ einzuhalten. Eine permanente Verfügbarkeit der Kampagnen kann jedoch nicht garantiert werden.
Bestellung/Preise
Die Preise der Bestellung bzw. der genannten Gesamtsumme verstehen sich als Preise ohne Umsatzsteuer, externe Lizenzgebühren, Erweiterungen, Plugins, Gebühren und öffentliche Abgaben, die alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Lieferungen/Leistungen stehende Aufwendungen der Agentur beinhalten.
Alle optionalen Folgekosten wie Hosting, Wartung, Updates oder laufende Aktualisierungen sowie Support ist im regulären Umfang nicht enthalten und bedarf einer gesonderten Abrechnung.
Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Diese werden im Vorhinein jedoch bekanntgegeben.
Für eventuelle Bestellerweiterungen und -ergänzungen oder Abänderungen gelten die Bedingungen der Hauptbestellung.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle der Agentur entstandenen Barauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
Wenn nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, ist der Kunde dazu verpflichtet bis zu 75% des Gesamtbetrages als Vorauszahlung zu leisten, die restlichen 25-50% werden vor dem Webseiten Transfer oder nach spätestens 40 Tagen nach Auftragserteilung fällig. Anschließend wird die Website/der Webshop auf die Liveseite gespielt und die Primärdomain verknüpft.
Übersteigt die Projektumsetzung die geplante (angeführte) Dauer von mehr als 30% und ist die Verzögerung auf den Kunden (oder vom Kunden beauftragte Drittanbieter) zurückzuführen, kann die Agentur zusätzlich eine Verzugsvergütung in Höhe von maximal 18% des Gesamtvolumens fordern. Der Kunde trägt die Pflicht vor Projektstart die zeitlichen Fristen einzuhalten.
Ist abzusehen, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 10 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 5 Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 10 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Angebotsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt und wird nach Fertigstellung separat in Rechnung gestellt.
Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen
Das Honorar ist sofort bzw. bis spätestens 7 Tage nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Leistungsvertrag oder im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungenen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest EUR 20€ je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Wurde eine Ratenzahlung / Monatliche Zahlung vereinbart, so behält sich die Agentur Junghirsch für den Fall der nicht rechtzeitigen und / oder nicht vollständigen Bezahlung auch nur einer Rate das Recht vor, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust). Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist in jedem Fall und ausnahmslos ausgeschlossen.
Der Kunde erkennt an, dass sämtliche Zahlungen ausschließlich über einen Drittanbieter oder mittels Bankeinzug eingezogen werden. Indem der Kunde unseren Zahlungsbedingungen zustimmt, ermächtigt er uns ausdrücklich dazu, den fälligen Betrag von seinem angegebenen Bankkonto einzuziehen oder über einen Drittanbieter abwickeln zu lassen.
Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung korrekter und aktueller Bankkontoinformationen, um einen reibungslosen Zahlungsprozess zu gewährleisten. Im Falle von ungültigen oder fehlerhaften Bankkontodaten behalten wir uns das Recht vor, den Zugang zu unseren Dienstleistungen einzuschränken oder zu sperren, bis die erforderlichen Zahlungsinformationen aktualisiert und verifiziert wurden.
Wir setzen angemessene Sicherheitsmaßnahmen ein, um die Vertraulichkeit der Zahlungsdaten zu gewährleisten. Dennoch liegt es in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass sein Bankkonto und andere Zahlungsinformationen vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Wir haften nicht für Verluste oder Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Verwahrung oder Nutzung der Zahlungsinformationen durch den Kunden entstehen.
Zahlungen und Lastschrifteinzug über GoCardless:
Viele Zahlungen werden mittels Lastschrifteinzug über unseren Partner GoCardless abgewickelt und offene Forderungen somit direkt von uns eingezogen. Indem der Kunde uns die Erlaubnis zum Lastschrifteinzug erteilt, ermächtigt er uns, den fälligen Betrag zurjeweiligen Fälligkeit von seinem angegebenen Bankkonto ohne eine weitere Benachrichtigung einzuziehen.
Stornierung und Rückbuchung von Zahlungen: Im Falle einer Stornierung oder Rückbuchung einer von uns bereits eingezogenen Zahlung durch den Kunden entstehen uns aufgrund der Nutzung des Drittanbieters (GoCardless) erhebliche Kosten. Die offene Forderung sowie die zusätzlichen Kosten werden dem Kunden in Form von Strafgebühren zusätzlich in Rechnung stellen. Der genaue Betrag der Strafgebühren wird im Falle einer Stornierung oder Rückbuchung von Zahlungen durch den Kunden individuell festgelegt und dem Kunden mitgeteilt.
Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass diese Strafgebühren gerechtfertigt sind, um die Kosten und den Aufwand abzudecken, die der Junghirsch Online GmbH aufgrund der Stornierung oder Rückbuchung von Zahlungen entstehen.
Durch die Nutzung unserer Dienste akzeptiert der Kunde ausdrücklich sämtliche ordnungsgemäße Abbuchungen und die Möglichkeit der Erhebung von Strafgebühren im Falle von Stornierungen oder Rückbuchungen.
Wir behalten uns das Recht vor, gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einzuleiten, um die geschuldeten Zahlungen einzufordern und den entstandenen Schaden auszugleichen.
Leistungsumfang
Der Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Leistungsvertrag, der technischen Spezifikation, dem Richtkostenoffert, aus einem formlosen Briefingprotokoll oder aus einem anderem Dokument, welches von der Agentur an den Kunden bei Bedarf übergeben wird.
Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
Beim Kauf von Softwarekomponenten und/oder Programmen sind keine weitergehenden Dienstleistungen von der Agentur, wie insbesondere Wartungs- und Supportleistungen und/oder Updates/Upgrades inbegriffen. Es wird lediglich der Kauf abgewickelt. Alle weiteren Dienstleistungen, die mit dem erworbenen Programm und/oder Softwarekomponente in Verbindung stehen, müssen separat in Auftrag gegeben und abgerechnet werden. Dies gilt auch für Service, Wartungs oder Updateleistungen der Agentur.
Sollten Schnittstellen implementiert werden, so muss explizit auf dem Angebot von einer „Individuellen Schnittstellenprogrammierung“ die Rede sein. Andernfalls handelt es sich lediglich um eine vorhandene Schnittstelle die seitens Junghirsch konfiguriert, eingerchtet oder implementiert wird. Die Agentur trägt für diese Drittsoftware keine Haftung sowie Sorgfalt und bindet diese nur in ein neues System ein. Updates/Wartungen oder sonstiger Pflegeaufwand ist im Angebot grundsätzlich nie enthalten und muss als eigene Position am Angebot aufgeführt werden. Bei mangelnder Funktionalität dieser Drittsoftware liegt die Haftung ausschließlich beim Anbieter der Software.
Die Agentur schuldet bei Vertragserfüllung die Einhaltung der entsprechenden Sorgfalt. Es wird jedoch kein bestimmter Erfolg, wie beispielsweise das Erreichen bestimmter Leistungskennzahlen, geschuldet, außer dies wurde ausdrücklich im Leistungsvertrag vereinbart und besonders vergütet.
Wird für die Umsetzung einer digitalen Lösung ein neues oder zusätzliches Programm oder Software seitens des Kunden angeschafft, ist die Agentur dafür nicht haftbar zu machen. Selbst wenn diese Entscheidung in Verbindung mit einem technischen Erforderniss einher geht, trägt die Agentur hier keine Haftung oder Verantwortung.
Seitens der Agentur besteht keine Aktualisierungspflicht betreffend den Einsatz von Browser- und Softwareversionen sowie Plattformen und Updates.
Bei Kündigung innerhalb der Mindestvertragsdauer unter Einhaltung der Kündigungsfristen endet der Vertrag mit Monatsletzten des Monats in dem die Mindestvertragsdauer abläuft.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, das ausgearbeitete Konzept und die Rahmenbedingungen auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Durchführbarkeit zu überprüfen und übernimmt diesbezüglich keine Warnpflichten gegenüber dem Kunden. Die Agentur wird sich im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht bemühen, die Kundenspezifikationen bestmöglich zu erfüllen.
Soweit bei der Beschaffung von Domainnamen bzw. der Domainregistrierung auch die Verschaffung und/oder Pflege von Domains Gegenstand der Leistungen ist, wird die Agentur der jeweilszuständigen Registrierungsstelle (Organisation zur Domainvergabe) lediglich als Vermittler tätig. Die Beschaffung von Domainnamen bzw. der Domainregistrierung erfolgt auf schriftliche Anfrage bei der Agentur. Die Agentur ist nicht für Verzögerungen bei einem Domain/generellen Website-Umzug verantwortlich und kann dafür nicht haftbar gemacht werden.
Die Erstellung einer DSVGO-Erklärung (Datenschutz) und Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kundenprojekte liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Die Agentur gibt zwar Hilfestellungen, übernimmt jedoch keine Haftung.
Der Kunde trägt die Verantwortung, und wird mehrmalig darauf hingewiesen, dass die Datenschutzbehrung / Impressum / Nutzungsbedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Falls nicht explizit kommuniziert, gilt dies mit Annahme des Angebots als Kentnissnahme. Die Agentur haftet im Falle eines Schadensanspruchs nicht.
Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Der übliche Umfang eines Web-Projekt endet bei Fertigstellung auf dem eigenen Agentur-Server. Ein weiter Umzug/Transfer der Seite auf spezielle, unübliche oder der Agentur fremde Server oder Konfigurationen ist nicht enthalten und muss separat angeführt und vergütet werden.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorschläge, Entwürfe, Wireframes, Designs und elektronische Dateien und andere) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen fünf Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Den Kunden trifft das gesamte Risiko wie in Liefer- und Leistungsfristen beschrieben.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages der Agentur zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Dateien, Logos, Dokumente, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzbelehrung, Wiederrufsbelehrung, Impressum etc.) auf allfällige Rechte Dritter (insbesondere geistiges Eigentum wie Urheber-, Kennzeichen-, Patentrechte oder Wettbewerbsrecht oder sonstige) zu prüfen und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können (Rechteclearing). Die Agentur haftet im Falle einer Verletzung derartiger Rechte nicht. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
Subvergabe
Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen optional zu vergeben („Fremdleistung“).
Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. Sämtliche Bestimmung zur Geheimhaltung und zum Schutz von Daten werden von der Agentur an den Erfüllungsgehilfen weitergegeben, mit der Folge, dass sich der Erfüllungsgehilfe im Rahmen der Leistungserbringung an die zwischen der Agentur und dem Kunden bestehenden Geheimhaltungsbestimmungen zu unterwerfen hat.
Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
In Verpflichtung gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Leistungsvertrages aus wichtigem Grund.
Liefer- und Leistungsfristen
Die Agentur startet mit der Umsetzung des gemeinsamen Projekts spätestens 30 Tage nach erfolgreicher Auftragsbestätigung. Für weitere Verzögerungen kann der Ausfallaufwand der Agentur in Rechnung gestellt werden.
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen der Agentur gelten nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind ausdrücklich als verbindlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
Erkennt die Agentur, dass sie die vereinbarten Fristen und Termine nicht einhalten kann, wird sie versuchen den Kunden unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Sie wird alle Anstrengungen unternehmen, um den Verzug so gering wie möglich zu halten. Weitergehende Ansprüche und Rechte aufgrund von Verzügen bleiben unberührt.
Nach Punkt “Mitwirkungspflichten” trägt der Kunde den jedweden Aufwand und sämtliche Kosten (auch die der Agentur), der bzw. die dadurch entstehen, dass die Liefer- und Leistungsfristen infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur nicht eingehalten werden oder Aufträge wiederholt werden müssen.
Für den Auftraggeber entsteht grundsätzlich bei Lieferverzögerungen seitens der Agentur kein Anspruch auf Stornierung, Schadensersatz oer sonstige Änderungen des ursprünglichen Vertrags, außer dies wurde vorab schriftlich dediziert festgehalten.
Lieferungen/Leistungen vor Fälligkeit sind in Absprache mit dem Kunden gestattet und bewirken einen vorgezogenen Anspruch auf Zahlung.
Bei deutlicher Verzögerungen oder mangelender Erreichbarkeit/ Kommunikation) der Projektumsetzung (mehr als 14 Werktage kein aktiver Kontakt) die auf den Kunden zurückzuführen sind wird nach mehrmaliger Erinnerung das Projekt frühzeitig in dem aktuellen Status abgeschlossen und die offenen Restzahlungen sind fällig. Eine Verzögerung der Projektumsetzung kann nur durch Vorab-Information und Bestätigung mit der Agentur erfolgen.
Vorvertraglicher Schutz des Konzepts
Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet. Zivil- und strafrechtliche Ansprüche werden ausnahmslos geltend gemacht.
Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung (Marktvergleich) zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.
Eigentum
Alle Rechte und Entwicklungen werden bei vollständiger Bezahlung an den Kunden übertragen. Die Agentur behält jedoch Vollzugriff auf die Seite für Änderungen, Updates & Wartung.
Urheberrecht
Jeglicher im Zuge eines Kundenprojekts erstellte Code darf von der Agentur verwendet und veröffentlicht werden. Die Agentur räumt dem Kunden nach Erhalt des Gesamtbetrages das nicht ausschließliche, weltweite, nicht übertragbare und unentgeltliche Werknutzungsrecht am Leistungsgegenstand ein.
Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.
Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Gesamtbetrages das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Beträge voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. Sämtliche sonstige Rechte am geistigen Eigentum behält sich die Agentur ausdrücklich vor.
Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
Für die unbefugte Weitergabe von Leistungen beziehungsweise Komponenten und Nutzung über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus hat der Auftraggeber auf Anforderung durch die Agentur eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in der Höhe des eigentlich geschuldeten zehnfachen Jahresnutzungsentgelts an die Agentur zu entrichten.
Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
Referenzhinweis
Die Agentur Junghirsch ist dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bzw. Kundeskunden (im Falle einer Agenturpartnerschaft bzw. Auslagerung einzelner Arbeitspakete einer anderen Agentur an die Agentur) bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
Die Agentur ist berechtigt, auf allen für den Kunden erstellte Werbemitteln, im Impressum sowie im Footer-Bereich (unterestes Element einer Website) und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Zustimmungsrecht und/oder ein Entgeltanspruch zustehen. Der Kunde darf diesen Referenzhinweis in keinem Fall entfernen, bearbeiten oder verändern. Bei Zuwiderhandeln steht der Agentur ein Schadenersatz zu.
Gewährleistung
Es kommt das österreichische Gewährleistungsrecht nach §§ 922 ff ABGB zur Anwendung. Die Agentur gewährleistet für die Dauer von 1 Monat beginnend ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Gesamtleistung im Rahmen des jeweiligen Leistungsvertrages durch den Kunden, dass die Leistungen fachmännisch ausgeführt und den festgelegten technischen Vorgaben entsprechend qualitativ einwandfrei sind.
Alle von der Agentur umgesetzten Webprojekte werden im Browser Google Chrome in der aktuellen Version getestet. Ist eine Optimierung für ältere Versionen gewünscht, muss dies explizit, gesondert vereinbart werden.
Bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung hat die Agentur nach ihrer eigenen Wahl die Mängel zu beseitigen oder mängelfrei neu zu leisten.
Für Verträge zwischen Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 30 Tage ab Abnahme (siehe Punkt 13) und die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 AGBG wird ausgeschlossen. Alle Lieferungen/Leistungen der Agentur sind vom Auftraggeber gemäß § 377 ff UGB auf Mängel zu untersuchen. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich nach Annahme; verdeckte Mängel unverzüglich nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund des Bestehens des konkreten Mangels ausgeschlossen. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Der Kunde ist für die Auswahl der Leistungen selbst verantwortlich und trägt das Risiko, dass die ausgewählten Leistungen seinen Ansprüchen genügen. Für Fehler und Mängel, die der Sphäre des Kunden oder seinen Erfüllungsgehilfen zuzurechnen sind, besteht keine Gewährleistung. Dies betrifft insbesondere Fehler, die auf unsachgemäße Bedienung, sowie nachträglichen oder unautorisierten Zugriff durch Dritte, veränderte Systemkomponenten zurückzuführen sind.
Es wird ausdrücklich vermerkt, das sämtliche Gewährleistungs & Haftungspflichten verfallen, sobald der Kunde am Projekt selbstständig gröbere Änderungen vornimmt, Plugins hinzufügt/entfernt sowie interne Komponenten/Einstellungen verstellt. Zusätzlich wird keine Haftung übernommen, wenn die benötigte Serverperformance nicht ausreichend ist (bezogen auf externe Hosting-Anbieter).
Haftung
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Gesellschafter, Geschäftsführer, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen (“Leute”) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt.
Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Verschulden hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer “Leute”. Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit 75% des Netto-Auftragswerts begrenzt.
Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
Die Agentur arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen und haftet daher nicht für das Eintreten oder Nicht-Eintreten des Erfolges, ebenso wenig haftet die Agentur für entgangene Gewinne und insbesondere nicht dafür, dass das jeweilige Projekt sämtlichen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur.
Die Agentur kann nicht haftbar für Umsatzeinbußen oder Verzögerungen gemacht werden.
Force Majeure
Die behinderte Partei ist von der termingerechten Vertragserfüllung befreit, wenn die sie daran durch Ereignisse, die sie nicht zu vertreten hat (Höhere Gewalt) und/oder andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, gehindert wird, zB durch Feuer, Naturgewalten, Krieg, Aufruhr etc. Sämtliche Leistungsverpflichtungen ruhen für die Dauer des Ereignisses sowie deren unmittelbaren Folgen und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich diese Fristen entsprechend.
Die durch ein Ereignis Höherer Gewalt behinderte Partei hat der anderen Partei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen über Beginn und absehbares Ende der Behinderung Stellung abzugeben. Die behinderte Partei hat alle Anstrengungen zur Beseitigung bzw. Minderung der Schwierigkeiten zu unternehmen.
Die Agentur haftet gegenüber dem Kunden nicht für die Folgen von Beeinträchtigungen der Vertragserfüllung, die durch nicht abwendbare Ereignisse verursacht wurden.
Sofern solche Verzögerungen mehr als drei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Vertragsterminierung
Einen auf unbestimmte Dauer geschlossenen Leistungsvertrag kann jede Partei mit eingeschriebenem Brief unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist (Einlangen) zum Monatsende kündigen. Bei einem auf einmalige Leistung gerichteten Leistungsvertrag besteht kein ordentliches Kündigungsrecht.
Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie zB Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
d) das Vermögen des Kunden sich wirtschaftlich verschlechtert.
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzukündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
Bei einer berechtigten Kündigung aus wichtigem Grund, der in der Sphäre des Kunden liegt, sowie bei einer unberechtigten Auflösung durch den Kunden hat die Agentur ohne Abzug Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen bis zum nächstfolgenden ordentlichen Kündigungszeitpunkt bzw des vereinbarten Gesamtbetrages.
Mit der ersten Zahlung akzeptiert der Kunde den Vertrag
Unberechtigte Auflösungen des Leistungsvertrages, wie insbesondere Stornierungen durch den Kunden, sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur wirksam. Ist die Agentur mit einer Auflösung einverstanden, so hat die Agentur das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
Social Media Betreuung
Mit der Auftragserteilung zur Social Media Betreuung (Facebook / Instagram / Twitter) erteilen Sie uns die Vollmacht in Ihrem Namen auf Ihren Social Media Kanal zu posten.
Die Agentur arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen und haftet daher nicht für das Eintreten oder Nicht-Eintreten des Erfolges, ebenso wenig haftet die Agentur für entgangene Gewinne und insbesondere nicht dafür, dass das jeweilige Projekt sämtlichen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Die Agentur haftet nicht für Schäden die duch Werbepostings verursacht worden sind.
Unberechtigte Auflösungen des Leistungsvertrages, wie insbesondere Stornierungen durch den Kunden, sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur wirksam. Ist die Agentur mit einer Auflösung einverstanden, so hat die Agentur das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 50% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
Mit der ersten Zahlung akzeptiert der Kunde den Vertrag.
Geheimhaltung
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke der Agentur, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
Abnahme
Die Abnahme von Webprojekten erfolgt bei Übergabe der Website an den Kunden. Dies ist jener Zeitpunkt, ab dem die Website von der Agentur Junghirsch zur Bearbeitung durch den Kunden freigegeben wurde und der Kunde durch Videomaterial eingeschult wurde und Zugriff auf die Seite hat (Übergabe der Logindaten zählt als Übergabedatum). Die kundenseitige Eingabe von Bildern und Texten ist kein Grund zur Verzögerung von Abnahme und Endabrechnung.
Nach der Abnahme der Webseite werden alle nachträglich festgestellten Mängel nach erfolgten Aufwand in Rechnung gestellt.
Bilderrechte
Der Kunde verpflichtet sich nach Übergabe der Webseite, alle notwendigen Maßnahmen bzw. Bildrechte des verwendeten Bildmaterials zu besitzen. Dies erfolgt in Rücksprache mit der Agentur, sollte die Agentur das Bildmaterial zugekauft haben.
Der Kunde stellt die Agentur Junghirsch von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber der Agentur Junghirsch geltend machen aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch Inhalte oder durch dessen sonstige Nutzung der über der Agentur zur Verfügung stehenden Anwendungen. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung der Junghirsch Online GmbH einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt dann nicht, wenn die Rechtsverletzung auf kein schuldhaftes Verhalten des Nutzers zurückzuführen ist. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche der Agentur Junghirsch gegenüber dem Kunden bleiben unberührt.
Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist das Bezirks/Landesgericht Wels, Oberösterreich zuständig. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Sonstiges
Rechtlich unwirksame Bestimmungen dieser AGB oder eines Leistungsvertrages berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen und undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
Mehrsprachige Webseiten beinhalten im Paket eine Lizenz für 12 Monate oder eine einmalige Gebühr. Diese ist in der Angebotssumme nicht enthalten. Die Agentur hält sich klag,- schadlos bei Nichteinhalten der Lizenzfristen.
Die Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen ist nur innerhalb der offiziellen Geschäftszeiten üblich. Sofern im Leistungsvertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart, können Leistungen auch außerhalb der offiziellen Geschäftszeiten von der Agentur erbracht werden. Für außerhalb der Geschäftszeiten erbrachte Leistungen der Agentur gilt automatisch das 1 ½ fache des im Leistungsvertrag vereinbarten Stundensatzes als Entgelt.
Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Gerichtsstand: Wels
Letzter Stand: August, 2023
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