Empfehlungen sind großartig. Aber nicht planbar.
Die meisten Betriebe leben vom Zufall — vom nächsten Tipp, von der nächsten Empfehlung. Das funktioniert. Bis es das nicht mehr tut. Und die übliche Antwort darauf macht es selten besser.
Abhängig von Empfehlungen
Das beste Marketing, das es gibt — aber niemand steuert, wie viele diesen Monat kommen.
- Nicht planbar, nicht skalierbar
- Läuft der Strom aus, steht der Betrieb
- Wachstum bleibt Hoffnung statt System
0815-Agenturen & Leadportale
Die naheliegende Alternative: irgendeine Agentur, irgendein Portal. Standard-Ads, Standard-Ergebnis.
- Leads mit schwacher Qualität, teils mehrfach verkauft
- Keine Spezialisierung, keine Tiefe
- Ergebnis: verlorenes Vertrauen in „Online"
Kein Portal. Keine Kampagne.
Ein System.
Fünf Phasen. Vollständig automatisiert.
Traffic aus allen relevanten Kanälen
- Aufmerksamkeit
- Interaktion
- Qualifizierung
- Warm-Up
- Projektanfrage
Jede Projektanfrage erfüllt folgende Kriterien:
Alle Zahlen. Alle Infos. Alle Anfragen.
An einem Ort.
Wir kümmern uns um das gesamte System dahinter. Alles, was Sie sehen und brauchen, ist Ihr Dashboard.
Nur ein Ausschnitt — Ihr Cockpit enthält außerdem Kampagnen, Reports & Abrechnung.
Wir liefern Ihnen mit Garantie neue Kunden.
Entweder unser System liefert Ihnen verwertbare Neukundenanfragen – oder wir übernehmen die volle Verantwortung dafür und arbeiten kostenlos weiter, bis wir das Ziel erreicht haben. Schriftlich fixiert und vertraglich zugesichert.
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Wer mit uns laufend Neukunden gewinnt.
Spezialisiert auf Betriebe im Bau- und Baunebengewerbe — überall dort, wo Privatkunden in ihr Zuhause investieren.
Was Partner nach 12 Monaten sagen.
„Endlich planbare Anfragen statt Zufall. Die Termine sind vorqualifiziert — wir reden nur noch mit Leuten, die wirklich bauen wollen."
„Vorher drei Leadportale, viel Frust. Jetzt ein System, das läuft — und ein Team, das mitdenkt statt nur Rechnungen zu schreiben."
„Das hat sich echt gerechnet. Mehr und vor allem bessere Projekte, stabilere Auslastung über das ganze Jahr."
„Die Qualifizierung macht den Unterschied. Kaum noch Leerlauf-Termine — die Leute wissen, was sie wollen, und haben das Budget dafür."
„Wir haben die Mannschaft verdoppelt und trotzdem volle Auftragsbücher. Das System skaliert mit — genau das brauchen wir."
»Planbares Wachstum ist keine Glückssache.«
Seit 2016 baut Junghirsch Neukunden-Systeme für Betriebe im Bau- und Baunebengewerbe — mit einem klaren Anspruch: Termine, die ein Betrieb wirklich brauchen kann, statt Leads, die niemand erreicht. Über 100 Partnerbetriebe im DACH-Raum arbeiten heute mit unserem System.
Marketing, Entwicklung, Design, Projektsteuerung und Vertrieb — remote, spezialisiert und auf ein einziges Thema ausgerichtet: Ihr Wachstum. Kein Bauchladen, kein Coaching, kein Portal.
Remote-first. Headquarter in Österreich.
Junghirsch arbeitet remote-first mit Basis in Wels, Oberösterreich — spezialisiert auf ein einziges Thema: planbare Neukunden für Betriebe im Bau- und Baunebengewerbe. Kein Bauchladen, keine Nebenprojekte.
„Wir denken wie Unternehmer, nicht wie eine Agentur: Eine Zusammenarbeit muss sich für beide Seiten rechnen — das macht uns aus."
Wir liefern täglich Neukunden —
mit Garantie.
Ein klarer Weg zum Start.
Ein erprobter Ablauf, der Klarheit schafft — vom ersten Gespräch bis zum laufenden System.
Erstgespräch
Wir klären offen und unverbindlich, ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten wirtschaftlich Sinn macht. Ehrlich, ohne Verkaufsdruck.
System-Konzept
Wir entwickeln Ihr individuelles Neukunden-System — Region, Kanäle, Funnel und Ziele, abgestimmt auf Ihren Betrieb.
Aufbau & Betrieb
Wir bauen, betreiben und optimieren laufend. Sie konzentrieren sich auf das, was Sie am besten können: beraten und abschließen.
Wir helfen gerne weiter.
Reden wir überplanbares Wachstum.
Ein unverbindliches Erstgespräch, in dem wir ehrlich klären, ob ein Neukunden-System für Ihren Betrieb wirtschaftlich Sinn macht.
Impressum
Junghirsch Online GmbH
Ligusterstraße 4
4600 Wels
Österreich
Kontakt
Telefon: +43 7242 319090
E-Mail: office@junghirsch.com
Geschäftsführer
Thomas Hofmann
Sitz der Gesellschaft und Firmenbuch
Sitz: Wels
Firmenbuchnummer: FN 554192p
Firmenbuchgericht: Landesgericht Wels
UID-Nr.: ATU76844747
Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Fotos/Lizenzen
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BSCI Business Social Compliance Initiative
Wir sind Teil des BSCI Business Social Compliance Initiative-Verhaltenskodexes. Wir anerkennen und orientieren uns an den Bestimmungen des BSCI Business Social Compliance Initiative-Verhaltenskodex, den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, der Menschenrechtserklärung der UNO, den Konventionen der UNO über die Rechte von Kindern sowie über die Abschaffung jeglicher Form der Diskriminierung von Frauen. Wir erachten es als unsere Pflicht, die oben angeführten Regelungen uneingeschränkt einzuhalten.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Ligusterstraße 4
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Unsere Onlinepräsenz auf Facebook, Twitter, Instagram
Unsere Präsenz auf sozialen Netzwerken und Plattformen dient einer besseren, aktiven Kommunikation mit unseren Kunden und Interessenten. Wir informieren dort über unsere Produkte und laufende Sonderaktionen.
Bei dem Besuch unserer Onlinepräsenzen in sozialen Medien können Ihre Daten für Marktforschungs- und Werbezwecke (…)
8. Kontaktmöglichkeiten und Ihre Rechte
Als Betroffener haben Sie folgende Rechte:
- gemäß Art. 15 DSGVO das Recht, in dem dort bezeichneten Umfang Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen;
- gemäß Art. 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
- gemäß Art. 17 DSGVO das Recht, die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die weitere Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information oder zur Erfüllung einer rechtlichen (…) erforderlich ist;
Für Einwilligungen oder Widerspruch gegen eine bestimmte Datenverwendung wenden Sie sich bitte direkt an uns über die Kontaktdaten in unserem Impressum.
Datenschutzbeauftragter:
Junghirsch Online GmbH
Ligusterstraße 4
4600 Wels
Melden Sie sich bitte unter:
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Widerspruchsrecht
Soweit wir zur Wahrung unserer im Rahmen einer Interessensabwägung überwiegenden berechtigten Interessen personenbezogene Daten wie oben erläutert verarbeiten, können Sie dieser Verarbeitung mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Erfolgt die Verarbeitung zu Zwecken des Direktmarketings, können Sie dieses (…)
Datenschutzerklärung erstellt mit dem Trusted Shops Rechtstexter in Kooperation mit Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen Junghirsch und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde") im Bereich Online-Marketing, Neukundengewinnung, Lead-Generierung, Performance-Marketing, Landingpage- und Funnel-Erstellung, Webentwicklung sowie damit zusammenhängender Dienstleistungen.
1.2 Junghirsch erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB bzw. § 1 KSchG. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Der Kunde sichert mit Auftragserteilung zu, dass er den Vertrag in Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit abschließt. Verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen (insbesondere KSchG und FAGG) finden keine Anwendung.
1.3 Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, selbst wenn im Einzelfall nicht erneut ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.4 Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Junghirsch ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit Junghirsch ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
1.5 Individuell und schriftlich getroffene Vereinbarungen (Einzelvertrag, Angebot, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung) gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor. Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB bedeuten:
- Einzelvertrag: das vom Kunden angenommene Angebot bzw. die Auftragsbestätigung samt allfälliger Leistungsbeschreibung, die den konkreten Leistungsumfang, die Laufzeit und die Vergütung festlegt.
- Setup: die einmalige Einrichtung der vereinbarten Leistungen (z. B. Aufbau von Landingpages, Funnels, Tracking, Automatisierungen, Kampagnenstruktur).
- Retainer: die wiederkehrende (in der Regel monatliche) Vergütung für die laufende Betreuung und Leistungserbringung; ohne Werbebudget.
- Werbebudget: die an Werbeplattformen (z. B. Meta, Google) zu entrichtenden Mediakosten; diese trägt der Kunde unmittelbar selbst.
- Funnel: die von Junghirsch gestaltete digitale Strecke zur Anfragen-/Lead-Gewinnung, bestehend u. a. aus Landingpages, Formularen, Qualifizierungslogik und Automatisierungen.
- Lead / qualifizierte Anfrage: ein Datensatz im Sinne des § 7.
- Drittplattformen / Drittanbieter: externe Dienste, Werbe- und Toolanbieter (z. B. Meta, Google, Tracking-, CRM-, Automatisierungs- und Hosting-Dienste).
§ 3 Vertragsabschluss
3.1 Angebote von Junghirsch sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Bindungsfrist enthalten.
3.2 Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden zustande, spätestens jedoch mit Auftragsbestätigung durch Junghirsch oder mit Beginn der Leistungserbringung. Die Annahme kann auch in Textform (z. B. E-Mail) oder durch Bestätigung über ein digitales Angebots-/Signatur-Tool erfolgen.
3.3 Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform und können eine Anpassung der Vergütung und der Termine nach sich ziehen.
§ 4 Leistungsumfang
4.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Einzelvertrag. Junghirsch erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen: Konzeption und Umsetzung von Kampagnen zur Neukundengewinnung und Lead-Generierung, Performance-Marketing über Meta- und Google-Werbeplattformen, Erstellung und Betrieb von Landingpages und Funnels, Tracking- und Analytics-Einrichtung, Aufbau von Automatisierungen und Schnittstellen sowie Webentwicklung und Beratung.
4.2 Die Leistungen von Junghirsch sind, soweit im Einzelvertrag nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg geschuldet wird, Dienstleistungen. Junghirsch schuldet das fachgerechte und sorgfältige Bemühen um die vereinbarten Leistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (siehe § 7).
4.3 Junghirsch ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistungen geeigneter Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
4.4 Junghirsch erbringt ihre Leistungen zeitlich und in der Reihenfolge nach eigenem fachlichen Ermessen, soweit nicht ausdrücklich verbindliche Termine vereinbart wurden. Vereinbarte Termine verschieben sich angemessen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten (§ 6) nicht rechtzeitig nachkommt.
4.5 Optimierungen, Tests und Anpassungen laufender Kampagnen sind integraler Bestandteil der Leistung. Junghirsch ist berechtigt, eingesetzte Methoden, Tools und Werbekanäle nach fachlichem Ermessen zu wählen und im Verlauf zu ändern, soweit der vereinbarte Leistungszweck gewahrt bleibt.
§ 5 Werbekonten, Werbebudget und Drittplattformen
5.1 Die Schaltung von Werbeanzeigen erfolgt grundsätzlich über die Werbe- und Plattformkonten des Kunden, sofern nicht im Einzelvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Der Kunde stellt Junghirsch die hierfür erforderlichen Zugriffe und Berechtigungen rechtzeitig zur Verfügung.
5.2 Der Kunde hinterlegt die erforderlichen Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarte) unmittelbar bei den jeweiligen Werbeplattformen und trägt das Werbebudget direkt und unmittelbar selbst. Das Werbebudget ist nicht Teil der Vergütung von Junghirsch und wird von Junghirsch nicht bevorschusst.
5.3 Höhe, Verteilung und Anpassung des Werbebudgets werden mit dem Kunden abgestimmt. Junghirsch übernimmt keine Gewähr für die Höhe oder Entwicklung der von den Plattformen verrechneten Mediakosten, Klick-, Lead- oder Tausenderkontaktpreise.
5.4 Junghirsch hat keinen Einfluss auf die Richtlinien, Algorithmen, Preisgestaltung, Freigabe- und Ablehnungsentscheidungen sowie auf Sperren, Einschränkungen oder Ausfälle der Drittplattformen und Drittanbieter. Junghirsch haftet nicht für Maßnahmen, Entscheidungen, Änderungen oder Ausfälle von Drittplattformen oder Drittanbietern, insbesondere nicht für Anzeigenablehnungen, Konto- oder Werbekontosperren, Reichweiten- oder Auslieferungsschwankungen sowie Preis- oder Richtlinienänderungen.
5.5 Der Kunde ist für die Einhaltung der jeweiligen Plattform-Richtlinien, der gesetzlichen Vorgaben sowie der rechtlichen Zulässigkeit seines beworbenen Angebots selbst verantwortlich (siehe auch § 6).
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde unterstützt Junghirsch bei der Leistungserbringung nach besten Kräften und stellt insbesondere rechtzeitig und vollständig zur Verfügung: erforderliche Zugänge, Berechtigungen und Konten (z. B. Werbe-, Tracking- und Analytics-Konten), Inhalte, Texte, Bild- und Videomaterial, Logos, Marken- und Produktinformationen sowie sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Freigaben.
6.2 Der Kunde benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und reagiert auf Anfragen, Freigabe- und Abstimmungsersuchen von Junghirsch innerhalb angemessener Frist. Verzögerungen, die aus der nicht rechtzeitigen Mitwirkung des Kunden resultieren, gehen nicht zu Lasten von Junghirsch.
6.3 Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und sein beworbenes Angebot frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Vorgaben oder Plattform-Richtlinien verstoßen. Der Kunde stellt Junghirsch hinsichtlich der von ihm bereitgestellten Inhalte und seines Angebots von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
6.4 Der Kunde ist für die datenschutzkonforme Verarbeitung der über die Kampagnen generierten Kontakt- und Lead-Daten in seinem eigenen Verantwortungsbereich selbst verantwortlich, insbesondere für das Vorliegen erforderlicher Einwilligungen und die Erfüllung seiner Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen.
6.5 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Nachfristsetzung nicht nach, ist Junghirsch berechtigt, die hieraus entstehenden Mehraufwände gesondert zu verrechnen und vereinbarte Termine entsprechend zu verschieben. Bereits vereinbarte Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
§ 7 Leads, qualifizierte Anfragen und keine Erfolgsgarantie
7.1 Als qualifizierte Anfrage (qualifizierter Lead) gilt jeder Datensatz, der den im Funnel hinterlegten Qualifizierungsprozess vollständig durchläuft und die vorab gemeinsam definierten Ausschluss- bzw. KO-Kriterien nicht erfüllt. Maßgeblich ist allein das Durchlaufen dieser im Vorhinein festgelegten Qualifizierungslogik.
7.2 Eine über § 7.1 hinausgehende Bewertung oder Gewähr – insbesondere hinsichtlich Bonität, tatsächlicher Kaufabsicht, Erreichbarkeit, Terminwahrnehmung oder eines tatsächlichen Geschäftsabschlusses des Leads – ist nicht geschuldet und wird nicht garantiert.
7.3 Junghirsch gibt keine Erfolgs-, Umsatz- oder Ergebnisgarantie ab. Insbesondere schuldet Junghirsch keine bestimmte Anzahl an Leads, Anfragen, Terminen, Verkäufen oder Umsätzen und keine bestimmte Conversion-Rate, sofern ein solcher Erfolg nicht im Einzelvertrag ausdrücklich und schriftlich als verbindlich garantiert bezeichnet wurde.
7.4 Der wirtschaftliche Erfolg von Marketingmaßnahmen hängt von zahlreichen, außerhalb des Einflussbereichs von Junghirsch liegenden Faktoren ab (u. a. Marktumfeld, Wettbewerb, Plattformverhalten, Angebot, Preisgestaltung, Bearbeitungsqualität und Reaktionsgeschwindigkeit des Kunden bei eingehenden Leads). Eine Haftung von Junghirsch für das Ausbleiben eines wirtschaftlichen Erfolgs ist ausgeschlossen.
7.5 Soweit im Einzelvertrag Mengen, Richt- oder Zielwerte genannt werden, handelt es sich – sofern nicht ausdrücklich als Garantie bezeichnet – um unverbindliche Prognose- und Orientierungswerte.
§ 8 Vergütung, Setup-Gebühr und Retainer
8.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Sie besteht in der Regel aus einer einmaligen Setup-Gebühr sowie einem wiederkehrenden (monatlichen) Retainer. Der Retainer versteht sich stets ohne Werbebudget (§ 5).
8.2 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich allfälliger Fremd- und Drittanbieterkosten (z. B. Lizenz-, Tool-, Hosting- oder Plattformgebühren), soweit diese nicht ausdrücklich in der Vergütung enthalten sind.
8.3 Die Setup-Gebühr ist, sofern nicht anders vereinbart, mit Vertragsabschluss bzw. vor Beginn der Setup-Arbeiten zur Zahlung fällig. Der Retainer ist, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Vorhinein zu entrichten.
8.4 Leistungen, die über den im Einzelvertrag vereinbarten Umfang hinausgehen (Zusatz- und Sonderleistungen, mitwirkungsbedingte Mehraufwände gemäß § 6.5), werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen von Junghirsch oder nach gesonderter Vereinbarung verrechnet.
8.5 Junghirsch ist berechtigt, die wiederkehrende Vergütung einmal pro Kalenderjahr in angemessenem Umfang, insbesondere zum Ausgleich gestiegener Personal-, Tool- und Betriebskosten, anzupassen. Eine solche Anpassung wird dem Kunden mit angemessener Vorankündigung (mindestens ein Monat) in Textform mitgeteilt.
§ 9 Zahlungsbedingungen und Verzug
9.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungslegung kann elektronisch (z. B. per E-Mail) erfolgen.
9.2 Bei Zahlungsverzug ist Junghirsch berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe für unternehmerische Geschäfte gemäß § 456 UGB zu verrechnen.
9.3 Darüber hinaus ist der Kunde im Verzugsfall verpflichtet, Junghirsch die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung notwendigen Kosten zu ersetzen, einschließlich Mahnspesen, der Pauschale gemäß § 458 UGB sowie der Kosten anwaltlicher und außergerichtlicher Betreibungsmaßnahmen.
9.4 Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Junghirsch nach erfolgloser Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, sämtliche Leistungen (insbesondere die Betreuung laufender Kampagnen und den Betrieb von Funnels und Landingpages) bis zum vollständigen Zahlungseingang ganz oder teilweise einzustellen bzw. zu deaktivieren. Die Vergütungspflicht des Kunden für den vereinbarten Leistungszeitraum bleibt hiervon unberührt.
9.5 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen behaupteter, nicht anerkannter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
10.1 Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem Einzelvertrag und beträgt in der Regel 3, 6 oder 12 Monate. Sie beginnt, sofern nicht anders vereinbart, mit Vertragsabschluss bzw. mit Bereitstellung der Leistungen.
10.2 Befristete Verträge verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils 3 Monate (oder um die im Einzelvertrag vereinbarte Verlängerungsperiode), sofern sie nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode schriftlich gekündigt werden.
10.3 Für unbefristete Verträge sowie für Vertragsverhältnisse, in denen keine abweichende Kündigungsregelung vereinbart wurde, gilt als Auffangregelung eine ordentliche Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Monatsende.
10.4 Abweichende Laufzeit- und Kündigungsregelungen im Einzelvertrag gehen den Abs. 10.2 und 10.3 vor.
10.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Junghirsch insbesondere vor bei: Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung; nachhaltiger Verletzung von Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung; Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Bestimmungen oder Plattform-Richtlinien, der die Leistungserbringung gefährdet; sowie bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder dessen Abweisung mangels kostendeckenden Vermögens.
10.6 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; E-Mail genügt diesem Erfordernis.
10.7 Bei berechtigter außerordentlicher Kündigung durch Junghirsch sowie bei vom Kunden zu vertretender vorzeitiger Vertragsbeendigung bleibt der Vergütungsanspruch von Junghirsch für die vereinbarte (Mindest-)Laufzeit bestehen.
§ 11 Gewährleistung und Rügepflicht
11.1 Junghirsch erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers nach dem jeweiligen Stand der Technik.
11.2 Der Kunde hat die erbrachten Leistungen und Werkergebnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel im Sinne des § 377 UGB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Tagen, schriftlich und unter konkreter Beschreibung des Mangels zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt; Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sowie Ansprüche aus einem allfälligen Irrtum sind diesfalls ausgeschlossen.
11.3 Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge leistet Junghirsch zunächst Gewähr durch Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Erst bei Fehlschlagen der Verbesserung stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu.
11.4 Die Gewährleistungsfrist für unternehmerische Geschäfte wird, soweit gesetzlich zulässig, auf sechs (6) Monate ab Leistungserbringung verkürzt. Die Vermutungsfrist des § 924 ABGB wird einvernehmlich abbedungen; der Kunde hat das Vorliegen des Mangels bereits zum Übergabezeitpunkt nachzuweisen.
11.5 Keine Mängel begründen insbesondere: das Ausbleiben eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs (§ 7), Beeinträchtigungen durch Drittplattformen oder Drittanbieter (§ 5.4) sowie Beeinträchtigungen, die auf vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Zugänge oder Vorgaben oder auf unterlassene Mitwirkung zurückzuführen sind.
§ 12 Haftung
12.1 Junghirsch haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen bei Personenschäden – ausgeschlossen.
12.2 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Datenverlust, Zinsverluste sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
12.3 Die Haftung von Junghirsch ist der Höhe nach – soweit gesetzlich zulässig und außer bei Vorsatz oder Personenschäden – mit der Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis an Junghirsch geleisteten Netto-Vergütung (ohne Werbebudget) begrenzt.
12.4 Junghirsch haftet nicht für Maßnahmen, Entscheidungen, Änderungen, Sperren oder Ausfälle von Drittplattformen und Drittanbietern (§ 5.4), für die rechtliche Zulässigkeit des vom Kunden beworbenen Angebots und der von ihm bereitgestellten Inhalte (§ 6.3) sowie für Schäden, die auf einer Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen.
12.5 Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren – soweit gesetzlich zulässig – in sechs (6) Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in drei Jahren ab dem schädigenden Ereignis. Der Kunde hat das Vorliegen groben Verschuldens zu beweisen.
12.6 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Junghirsch.
§ 13 Geistiges Eigentum, Landingpages, Funnels und Tools
13.1 Sämtliche von Junghirsch im Rahmen der Leistungserbringung erstellten oder integrierten Landingpages, Funnels, Automatisierungen, Tracking- und Analytics-Setups, Schnittstellen sowie Konfigurationen von Drittanbieter-Tools sind Bestandteil der Serviceleistung von Junghirsch. Sie verbleiben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, im Eigentum bzw. in der Rechtsinhaberschaft von Junghirsch. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn diese eigens für den Kunden aufgebaut wurden.
13.2 An den nach § 13.1 bereitgestellten Werken, Konzepten, Strukturen, Quellcodes, Vorlagen und Methoden erhält der Kunde für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zum vertragsgemäßen Gebrauch. Ein weitergehender Rechtsübergang findet nicht statt.
13.3 Das zugrunde liegende Know-how, die Methodik, Vorlagen, Frameworks und wiederverwendbaren Bausteine von Junghirsch verbleiben uneingeschränkt bei Junghirsch und dürfen von dieser auch für andere Kunden eingesetzt werden.
13.4 Von Junghirsch erstellte Werbemittel, Anzeigentexte und Creatives unterliegen ebenfalls dem geistigen Eigentum von Junghirsch und werden dem Kunden für die Vertragsdauer zur vertragsgemäßen Nutzung überlassen.
13.5 Hiervon zu unterscheiden sind die im Rahmen der Kampagnen für den Kunden generierten Lead- und Kontaktdaten: Diese stehen dem Kunden zu und werden ihm zur Verfügung gestellt. Die Rechtsinhaberschaft an der technischen Infrastruktur (§ 13.1) bleibt davon unberührt.
§ 14 Nutzungsrechte bei Vertragsende
14.1 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet das Nutzungsrecht des Kunden an den von Junghirsch gemäß § 13 bereitgestellten Landingpages, Funnels, Automatisierungen, Tool-Integrationen und Werbemitteln.
14.2 Junghirsch ist berechtigt, diese mit Vertragsende zu deaktivieren, vom Netz zu nehmen, zu pausieren und/oder zu entfernen sowie von ihr verwaltete Kampagnen einzustellen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe, Übertragung, Weiterlizenzierung oder zum Export dieser Infrastruktur besteht nicht.
14.3 Eine Übertragung oder weitergehende Lizenzierung der nach § 13.1 erstellten Infrastruktur erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt (Buy-out).
14.4 Werbe-, Tracking- und Analytics-Konten, die sich im Eigentum des Kunden befinden, verbleiben beim Kunden. Junghirsch wird auf Wunsch des Kunden ihr eingeräumte Zugriffe nach Vertragsende in angemessener Frist zurücklegen. Die dem Kunden zustehenden Lead- und Kontaktdaten (§ 13.5) werden ihm auf Anforderung in einem gängigen Format bereitgestellt.
§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
15.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des österreichischen DSG.
15.2 Soweit Junghirsch im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab, der diesen AGB als Anlage beigefügt bzw. gesondert vereinbart wird.
15.3 Der Kunde ist hinsichtlich der über die Kampagnen verarbeiteten Daten datenschutzrechtlich Verantwortlicher und stellt sicher, dass die erforderlichen Rechtsgrundlagen, Einwilligungen und Informationspflichten in seinem Verantwortungsbereich erfüllt sind (siehe § 6.4).
15.4 Junghirsch ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subauftragsverarbeiter (z. B. Hosting-, Tracking-, CRM- und Automatisierungsdienste) einzusetzen; Näheres regelt der AVV.
§ 16 Geheimhaltung
16.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
16.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
§ 17 Referenznennung
17.1 Junghirsch ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen sowie den Namen und das Logo des Kunden zu Referenz- und Eigenwerbezwecken (insbesondere auf der Website, in Portfolios, Präsentationen und Social-Media-Kanälen) zu nennen und darzustellen.
17.2 Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft aus sachlichem Grund in Textform widersprechen.
§ 18 Abwerbeverbot
18.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer sowie für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiter, Subunternehmer oder freien Mitarbeiter von Junghirsch aktiv abzuwerben oder zu beschäftigen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Junghirsch.
18.2 Für jeden Fall des Zuwiderhandelns wird – vorbehaltlich richterlichen Mäßigungsrechts – die Vereinbarung einer angemessenen Vertragsstrafe empfohlen (im Einzelvertrag zu konkretisieren).
§ 19 Höhere Gewalt
19.1 Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, von Junghirsch nicht zu vertretende Umstände (z. B. Naturereignisse, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, weitreichende Störungen von Internet-, Strom- oder Drittplattform-Infrastruktur) befreien Junghirsch für deren Dauer von der Leistungspflicht. Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend.
19.2 Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Leistungsteil zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.
§ 20 Änderungen dieser AGB
20.1 Junghirsch ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für laufende Dauerschuldverhältnisse zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche, technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
20.2 Änderungen werden dem Kunden in Textform mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens sechs (6) Wochen mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, ist Junghirsch berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Wirksamwerden der Änderung ordentlich zu kündigen.
§ 21 Schlussbestimmungen
21.1 Schriftform: Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt, sofern nicht ausdrücklich strengere Form vereinbart ist. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
21.2 Abtretung: Der Kunde ist zur Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Junghirsch berechtigt. Junghirsch ist berechtigt, das Vertragsverhältnis im Rahmen einer Unternehmens- oder Betriebsübertragung auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen.
21.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.
21.4 Rechtswahl: Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
21.5 Erfüllungsort ist der Sitz von Junghirsch in Wels.
21.6 Gerichtsstand: Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das für 4600 Wels sachlich zuständige Gericht vereinbart. Junghirsch ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
Junghirsch Online GmbH, Wels, 13.01.2025
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